Zoll beschlagnahmt Landschildkröte
Leider mussten wir erneut eine vom Zoll beschlagnahmte Landschildkröte übernehmen, die sich Urlauber aus Tunesien als lebendes Souvenir mitgebracht hatten.
Diese Tiere stehen in Ihren Heimatländern und auch in Deutschland unter Artenschutz und dürfen ohne gültige Papiere nicht eingeführt werden.
Erschwerend kommt noch hinzu, dass solche "Wildfänge" sehr oft mit Parasiten belastet und durch den Transport und den Stress sehr geschwächt sind. Gleichzeitig wird der Tierbestand in den Heimatländern dezimiert und verfälscht. In einem bereits verhandelten Fall wurde die illegale Einfuhr einer Schildkröte vom Amtsgericht mit einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 20 Euro geahndet. Somit hätte die Dame 8 legale Jungtiere in Deutschland kaufen können.
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